Betriebs- und Reitordnung

Allgemeines

  1. Das Betreten der privaten Grundstücke der ansässigen Familien auf dem Riesenhof ist untersagt. Die Privatsphäre dieser ist unter allen Umständen zu wahren und zu gewährleisten.

  2. Das Rauchen ist in jeglicher Form auf allen Betriebsangehörigen Flächen und in allen Gebäuden untersagt.

  3. Die Stallzeiten sind strengstens einzuhalten.

  4. Es gilt ein Zutrittsverbot für Hunde auf dem Betriebsgelände. Eine Ausnahmegenehmigung kann gestattet werden. Dazu bitte bei Antonia Varnholt melden. In diesem Fall gilt Leinenpflicht wenn nicht anders vereinbart. Hunde sind den Wiesen und Koppeln fernzuhalten, egal ob diese eingezäunt sind oder nicht. Unsere Wiesen und Koppeln sind keine Hundeklos oder Hundespielwiesen.

  5. Die Aushänge, an beispielsweise Putz-, Wasch- und Reitplatz, sind als Erweiterung dieser Betriebsordnung zu sehen. Sie sind in den Farben des Betriebes gehalten und mit unserem Logo kenntlich gemacht.

  6. Wer trotz Verwarnung gegen die Betriebsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.

  7. Verursachte Schäden sind unverzüglich und unaufgefordert dem Inhaber zu melden.

  8. Eine Haftung des Betriebes – gleich aus welchem Rechtsgrund – für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Reiter, Benutzer, Einsteller durch die ein Verhalten des Betriebs, seiner gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht haupt- bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Betriebs in Fällen leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Betriebes, seiner Erfüllungsgehilfen oder beauftragten und gesetzlicher Vertreter bei Vermögensschäden hinsichtlich mittelbarer Schäden, insbesondere Mangelfolgeschäden, unvorhersehbarer Schäden oder untypischer Schäden sowie entgangenen Gewinns ausgeschlossen.

 

Pferde auf dem Betrieb

  1. Wenn man das Gelände mit einem Pferd verlässt ist die Equilab-App zu aktivieren.

  2. Nur das eigene oder einem jeweilig zugeteilte Pferd wird gefüttert, umsorgt und gestreichelt. Alle anderen Pferde sind zu ignorieren. Wenn diese auf einen zukommen kann man sie schnüffeln lassen, jedoch werden die Pferde nicht weiter berührt. Fühlt man sich bedrängt darf man das fremde Pferd wegschicken.

  3. Der Auslauf der Tiere wird nicht ohne Erlaubnis betreten. Das Betreten des Auslaufes geschieht auf eigene Gefahr. Kindern unter 12 Jahren ist es untersagt den Auslauf ohne erwachsene Person zu betreten. Eltern haften für ihre Kinder.

  4. Am Ende der gebuchten Stunde ist der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ohne eine zum Betrieb gehörenden Person untersagt und das Gelände unverzüglich zu verlassen.

  5. Trotz sorgfältiger Ausbildung muss immer mit unberechenbarem Tierverhalten/ einer grundsätzlichen Tiergefahr gerechnet werden. Der Umgang mit den Pferden findet auf eigene Gefahr statt.

  6. Das Tragen eines Reithelmes bzw. einer splittersicheren Sturzkappe (EN 1384) ist Pflicht.

  7. Alle Personen, die in mehreren Pferdeställen unterwegs sind, sind hiermit dazu aufgefordert und verpflichtet Ihre Klamotten zu wechseln oder gewaschen zu haben, bevor sie diesen Betrieb besuchen.

 

Mit dem Pferd im Gelände

  1. Jedes Pferd, welches das Betriebsgelände verlässt, hat seine Identifikationsmarke zu tragen.

  2. Ausritte oder Spaziergänge ohne Aufsicht einer Betriebszugehörigen Person auf Lehrpferden ist nur mit Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten (wenn Person unter 18 Jahre ist) gestattet.

  3. Bei Dämmerung ist Beleuchtung mitzuführen. Bei Dunkelheit ist das Reiten verboten.

  4. Im Übrigen gelten für den fairen Reiter im Gelänge folgende Gebote:

    • Verschaffe dem Pferd täglich hinreichend Bewegung und gewöhne es vor dem ersten Ausritt an die Erscheinungen im Straßenverkehr.

    • Trage eine gut sitzende und anerkannte Sturzkappe.

    • Kontrolliere den verkehrssicheren Zustand von deiner und der Ausrüstung des Pferdes.

    • Vereinbare die ersten Ausritte mit anderen Reitern; in der Gruppe ist der Ausritt sicherer!

    • Reite nur auf den nach geltendem Recht hierfür freigegebenen Wegen (mind. 1,2m breit) und Straßen, niemals querbeet, wenn dafür keine besondere Erlaubnis des Eigentümers vorliegt!

    • Reiten über Wiesen, ist strengstens verboten sobald der Graswuchs eine Höhe von 15cm oder drüber erreicht hat.

    • Verzichte auf einen Ausritt oder nimm entsprechende Umwege in Kauf, wenn Wege durch anhaltende Regenfälle oder Frostaufbrüche weich geworden sind und nachhaltige Schäden entstehen könnten!

    • Andere Reiter mit Pferden, Fußgängern oder anderen Personen sind bei Begegnung im Schritt zu passieren.

    • Melde unaufgefordert Schäden, die immer einmal entstehen können, und regele entsprechenden Schadensersatz eigenständig!

    • Sei freundlich zu allen, die dir draußen begegnen. Verschaffe dem Reitsport Sympathie.


Vielen Dank für das aufmerksame Lesen und Einhalten unserer Betriebs- und Reitordnung!